In der Allgemeinverfügung ist ganz klar geregelt, das die Inanspruchnahme von medizinischen Versorgungsleistungen (ärztlich verordnete Heilmittel) weiterhin erlaubt ist. Wir sind natürlich weiterhin für euch da. Bitte erscheint erst kurz vor eurem Termin, damit es Weiterlesen…